Ihre Spende!

 

Ein ambulanter Hospizdienst wird unter bestimmten Voraussetzungen (nach § 39a SGB V) von den Spitzenverbänden der Krankenkassen gefördert bzw. refinanziert.

Die Krankenkassen übernehmen die Personalkosten der palliativ ausgebildeten Fachkraft, die Ausbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiter, die wichtigen Supervisionen sowie einen Teil der Sach - und Fortbildungskosten .

 

Mit Ihren Spendengeldern können wir alle weiteren anfallenden Kosten, für die die Krankenkassen nicht aufkommen, finanzieren:

 

  • die gesellschaftlich sehr wichtige Trauerbegleitung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und  vor allem die Finanzierung der Ausbildung zum ehrenamtlichen Trauerbegleiter
  • das gesellige Beisammensein, sowie die Förderung des Autausches, um das Zusammengehörigkeitsgefühl der ehrenamtlichen Mitarbeiter zu stärken, in Form von gemeinsamen Aktivitäten, Feierlichkeiten, kleinen Geschenken
  • Öffentlichkeits- und Projektarbeiten
  • Vereinsarbeit

 

Bankverbindung:
Natürlich Handeln e.V.
Verwendungszweck: Hospizarbeit
IBAN: DE22 1005 0000 0191 2339 94
BIC: BELADEBEXXX
Berliner Sparkasse